AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Erste-Hilfe-Schule Hamm,

im nachfolgendem EHS-Hamm genannt.

1. Allgemeines

a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Seminare auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

b) Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen, soweit sich aus diesen ABG nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form. Erklärungen von EHS-Hamm genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

c) Seminare, die einen Dritten als Veranstalter ausweisen, sind keine Seminare von EHS-Hamm. Hier tritt EHS-Hamm nur als Vermittler auf.

d) Defibrilatoren werden nicht direkt von EHS-Hamm verkauft. Auch hier tritt EHS Hamm nur als Vermittler auf.

2. Zustandekommen des Vertrages

a) Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers bei EHS-Hamm zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch EHS-Hamm bedarf.

b) Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen EHS-Hamm als Veranstalter und dem Anmelder - Vertragspartner. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person - Teilnehmer - vorgenommen werden. Dieser ist EHS-Hamm namentlich zu benennen.

c) Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.

3. Entgelt

a) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des Programms (Aushang, Programm, Preisliste, Angebot).

b) Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.

c) Dienstleistungsgebühren, die nicht anders benannt sind berechnen wir mit 28 Euro zzgl. MwSt. pro Stunde

4. Teilnahmebescheinigungen

a) Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt. Bescheinigungen können nur innerhalb eines Jahres nach Seminarende ausgestellt werden.

b) Für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung muss eine Verwaltungsgebühr von 10,- Euro entrichtet werden.

5. Rücktritt und Kündigung durch EHS-Hamm

a) Die Seminare können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die im Einzelfall festgelegte Mindestteilnehmeranzahl erreicht haben. Wird diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, kann EHS-Hamm vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner nicht.

b) EHS-Hamm kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Seminar aus Gründen, die EHS-Hamm nicht zu vertreten hat (bspw. Ausfall eines Dozenten) nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen EHS-Hamm sind ausgeschlossen.

c) EHS-Hamm kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: I. Gemeinschaftswidriges Verhalten im Seminar, trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Seminarleitung, insbesondere Störung des Seminarbetriebs durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querlatorisches Verhalten. II. Ehrverletzung aller Art gegenüber der Seminarleitung, gegenüber Teilnehmer oder Beschäftigten von EHS-Hamm. III. Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften. IV. Missbrauch des Seminars für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art. V. Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung. Die Seminarkosten werden hier, trotz Ausschluss des Teilnehmers, in voller Höhe fällig.

d) nicht fristgerecht gekündigte Kurs aufgrund Risikobedenken seitens des Auftragsgebers bei Pandemien bleiben weiterhin zur Zahlung fällig.

6. Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner

a) Der Teilnehmer kann bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt muss schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) erklärt werden.

Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

Bei einem Rücktritt vom Vertrag aus einem wichtigen Grund ( § 314 BGB ) nach Ablauf der oben genannten Frist, kann der Teilnehmer zum Ersatz der entstandenen Kosten in Höhe von 80% der Kursgebühren verpflichtet werden.

Bleibt ein Teilnehmer dem Kurs ohne Abmeldung fern, ist EHS-HAMM berechtigt, die vollen Kursgebühren zu berechnen.

Bei Gruppenanmeldungen haftet der Auftraggeber.

b) Kündigungen gegenüber der Seminarleitung vor Ort sind unwirksam. Fernbleiben gilt nicht als Kündigung. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.

c) Soweit EHS-Hamm in ihrem und im Namen dritter Veranstalter die Gebühren für Erste-Hilfe-Kurse (Freizeitveranstaltung) per Onlinevertrag erhebt und erhält, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Online-Bestellung ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch EHS-Hamm oder namens des Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.

7. Durchführung von unterbelegten Seminaren

In Absprache mit dem Vertragspartner kann EHS-Hamm Seminare, die die jeweiligen Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkten dann durchführen, wenn ein entsprechender Gebührenaufschlag gezahlt wird, oder wenn in geeigneten Fällen die Seminardauer bei gleich bleibender Gebühr entsprechend verkürzt wird.

Bei individuell vereinbarten Kursen ist die verbindlich angemeldete Teilnehmerzahl maßgebend. Wird diese unterschritten, trägt der Auftraggeber die Kursgebühren für die nicht teilnehmenden Personen in voller Höhe.

8. Organisatorische Änderungen

a) Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Seminar durch eine bestimmte Seminarleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn ein Seminar mit dem Namen der Seminarleitung angekündigt wurde.

b) EHS-Hamm kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

9. Haftung

a) EHS-Hamm haftet für die gewissenhafte Vorbereitung des Seminars, Auswahl und Kontrolle der Seminarleitung sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftungsansprüche sind auf die Höhe des jeweiligen Kursentgeltes beschränkt.

b) EHS-Hamm übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Seminarteilnehmern oder dem Vertragspartner ergeben.

10. Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten anderer Teilnehmender zu unterlassen. Der Vertragspartner stimmt einer Veröffentlichung seines Firmen- bzw. Organisationsnamen im Internet und im Rahmen eines Customer Fact Sheets zu. Fotos, die EHS-Hamm während des Kurses aufnimmt, dürfen ohne Vorankündigung im Internet und sonstigen Medien zu Werbezwecken durch EHS-Hamm veröffentlicht werden. Namen von Teilnehmern werden nicht veröffentlicht. Urheberrechtsansprüche gegenüber EHS-Hamm können nicht geltend gemacht werden. Der Kursteilnehmer/ Auftraggeber wird ggf. per Email über den Ablauf seines Erste-Hilfe-Kurses informiert. Durch das akzeptieren der AGB erklärt sich der Kursteilnehmer / Auftraggeber damit einverstanden.

11. Vertrauliche Informationen

a) Seminar begleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen et cetera, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Seminarteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

b) Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.

12. Zahlungsziele bei Firmen und Organisationen

Soweit nicht anders angegeben beträgt unser Zahlungsziel 14 Tage nach Lehrgangsende.

Wir erinnern Sie einmalig mit einer kostenlosen Zahlungserinnerung.

Ab der ersten Mahnung berechnen wir Mahngebühren von maximal 5 € inkl. 19 % MwSt.

Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, wird nach der 1. Mahnung ohne weitere Ankündigung ein Inkassopartner unserer Wahl beauftragt, wodurch erhebliche Mehrkosten entstehen.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich 59065 Hamm in Westfalen.

14. Schlussbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen EHS-Hamm und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch EHS-Hamm vermittelt, aber von Dritten direkt bestätigt, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dritten.

59069 Hamm, 2017-2020